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DGB Niederrhein: Schluss mit Lohnarmut - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro

13.01.2021
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2021
Zum 01. Januar 2021 ist der Mindestlohn auf 9,50 Euro gestiegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert in diesem Zusammenhang eine deutlichere, armutsfeste Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro. Eine aktuelle Auswertung der Verdienststrukturdaten durch den DGB zeigt, wie viele Erwerbstätige davon profitieren würden. Demnach verdienen in Nordrhein-Westfalen 25,7 Prozent der Beschäftigten unter 12 Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind von niedrigen Löhnen betroffen. 31,5 Prozent aller berufstätigen Frauen arbeiten in NRW für einen Stundenlohn unterhalb dieser Schwelle.
„Im Juni 2020 hat die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission Erhöhungsschritte bis zum Juli 2022 auf dann 10,45 Euro empfohlen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Das zeigt in die richtige Richtung, geht jedoch für die Beschäftigten viel zu langsam. Es bleibt jedoch dabei, dass es eine einmalige Anhebung braucht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil fordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Das ist absolut richtig. Deshalb muss sich die Landesregierung NRW im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine zügige Anhebung auf 12 Euro noch in dieser Legislaturperiode kommt“, sagt Angelika Wagner, Geschäftsführerin des DGB Niederrhein.

„Löhne unter 12 Euro müssen der Vergangenheit angehören, sie sind Armutslöhne und nehmen vielen Beschäftigten im Niedriglohnsektor die Möglichkeit einer ausreichenden Rente im Alter“, betont Wagner. „Doch: Gute Arbeit wird nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung endlich liefert und die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung umsetzt.“

Hintergrund:
Die Auswertung des DGB basiert auf der neusten verfügbaren Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020. Die Vorschläge des DGB zur Evaluation des Mindestlohngesetzes finden Sie hier: https://www.dgb.de/-/vDS

Zeitarbeitsbranche 2018: Mittlerer Bruttostundenverdienst 24 % geringer als in der Gesamtwirtschaft

Im April 2018 verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Zeitarbeitsverhältnis im Mittel (Median) 12,66 Euro je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 3,92 Euro oder knapp ein Viertel (24 %) weniger als der mittlere Bruttostundenverdienst in der Gesamtwirtschaft (16,58 Euro). Auch der Niedriglohnanteil war in der Zeitarbeitsbranche mit einem guten Drittel (34%) der Beschäftigungsverhältnisse deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, in der nur ein gutes Fünftel (21%) der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro brutto.