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DGB Stadtverband Duisburg begrüßt Gesetzesentwurf Fleischindustrie sieht aber noch Verbesserungsbedarf

05.08.2020
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2020
Bundesarbeitsminister Heil hat einen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht für weite Bereiche der Schlachtung und Fleischverarbeitung ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit vor. Ebenfalls sollen Regeln für Beschäftigtenunterkünfte verschärft werden.
„Seit vielen Jahren machen wir als Gewerschafter_Innen auf die problematischen Verhältnisse in der Fleischindustrie aufmerksam. Gut, dass nun endlich etwas passiert!“, so Angelika Wagner, DGB Stadtverbandsvorsitzende in Duisburg. Sie führte weiter aus: „Gerade die Erfahrungen der Stadt Duisburg mit den Unterbringungen der meistens südosteuropäischen Beschäften, zeigen allerdings auch wie wichtig auch der Fokus auf die Unterbringungssituation ist!. In diesem Zusammenhang bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis der Prüfung der Stadt Goch im Kreis Kleve die Unterkünfte von Leiharbeitsunternehmen als Herbergsbetriebe einzustufen. Eine Initiative für die ich dankbar bin.“

Die Vorschläge zur Regelung der Unterkünfte auf der Bundesebene sieht die Gewerkschafterin allerdings noch äußerst kritisch. Es sei fraglich ob die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen tatsächlich zu einer besseren Unterbringung führen. Der Gesetzesentwurf sehe beispielsweise Unterscheidungen in der Dauer der Unterbringung vor. Menschenwürdige Unterbringung müsse für Saisonarbeiter und längerfristig Beschäftigte gleichermaßen gelten.

„Das von uns schon lange geforderte Verbot der zeitlichen Koppelung von Miet- und Arbeitsvertrag ist leider auch noch nicht aufgenommen“, so Wagner abschließend.