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Wissenswertes zum Ausbildungsstart – DGB gibt Tipps

25.07.2019
Pressemitteilung DGB Region Niederrhein 2019
Im August beginnt für viele Jugendliche die Ausbildung und somit ein wichtiger Schritt für das weitere berufliche Leben. Für diejenigen, die einen Ausbildungsplatz bekommen haben, bedeutet das einen neuen Lebensabschnitt mit ganz neuen Herausforderungen zu begehen. Worauf Auszubildende bei ihrem Ausbildungsbeginn achten sollen und wie ein guter Start gelingt, erklären DGB Regionsgeschäftsführerin Angelika Wagner und Jugendbildungsreferent Fabian Kuntke.
Aller Anfang ist schwer, gerade noch ist die ganze Schulklasse um einen herum und nun steht man im Ausbildungsbetrieb neuen Kolleginnen und Kollegen gegenüber. „Der erste Eindruck zählt“, erklärt Angelika Wagner und rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubringen, die Mittagspausen gemeinsam zu verbringen, das Smartphone in der Tasche zu lassen und sich bei Fragen Rat bei den Kollegen zu suchen. „Unsicherheiten sollten direkt angesprochen werden, egal ob es sich um organisatorische Fragen oder ein Anliegen zu einer Aufgabe handelt. Gerade zu Beginn der Ausbildung können und sollen viele Fragen gestellt werden“, so Wagner.

Ohne schriftlichen Ausbildungsvertrag sollte jedoch kein Azubi eine neue Stelle anfangen. „Denn in diesem ist alles Wichtige festgehalten: die Arbeitszeit, die Ausbildungsvergütung, was Ziel der Ausbildung ist und wer der verantwortliche Ausbilder ist“, sagt Fabian Kuntke. Im Optimalfall gibt es neben einem Vertrag auch einen betrieblichen Ausbildungsplan, der den Auszubildenden Orientierung bietet und aufzeigt, welche Aufgaben sie zukünftig erwarten. „Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubildende immer den Ausbildungsrahmenplan anschauen, er ist Teil der Ausbildungsordnung, die es für jeden Beruf gibt“, führt Fabian Kuntke weiter aus.

„Eine Ausbildung ist kein Arbeitsverhältnis“, betont Angelika Wagner, „daher sind Überstunden in der Ausbildung nicht vorgesehen. Wer trotzdem im großen Umfang Überstunden machen muss, sollte dafür einen Freizeitausgleich einfordern. Wenn Azubis nach den ersten Wochen merken, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist oder sie sich im Betrieb nicht wohlfühlen, müssen sie sich nicht unnötig quälen. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist nichts Schlimmes.“ „Doch wer wechseln möchte, sollte zuerst einen Plan B oder einen neuen Ausbildungsplatz haben und dann das Ausbildungsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden“, macht Fabian Kuntke anschließend klar.

Du hast Probleme oder Fragen zu deiner Ausbildung? Dr. Azubi hilft: https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi