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Rechtsschutz für IG BAU - Mitglieder

Für die Rechtsschutzberatung

Termine Duisburg
 
Rechtssprechstunden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter:
0203 / 29887-13
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In dringenden Fallen anrufen

Hanna Barake   01 72 - 6 41 02 39
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Aus der Satzung

§ 12 Rechtsschutz

Rechtsschutz kann dem Mitglied nach Leistung von mindestens drei Beiträgen gewährt werden.
Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Streitigkeiten aus
dem Arbeitsrecht und dem Recht des öffentlichen Dienstes,
dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht,
dem Sozialrecht,
dem Zivilrecht, soweit Schadensersatzansprüche anlässlich eines Wegeunfalls oder einer betrieblich veranlassten Tätigkeit geltend gemacht oder abgewehrt werden,
dem Strafrecht, soweit gegen das Mitglied ein Strafverfahren eingeleitet ist und die mit Strafe bedrohte Handlung anlässlich einer vom Arbeitgeber übertragenen Tätigkeit erfolgt ist,
dem Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit gegen das Mitglied ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die mit einer Ordnungswidrigkeit bedrohte Handlung anlässlich einer vom Arbeitgeber übertragenen Tätigkeit erfolgt ist
Wegen dieser Streitigkeiten kann nach dem Tod des Mitgliedes seinen Hinterbliebenen Rechtsschutz gewährt werden.
Rechtsschutz wird nicht für Streitigkeiten gewährt, die vor dem Eintritt des Mitgliedes in die IG BAU entstanden sind sowie bei Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander.
Rechtsschutz gewährt der Bezirksverband, für das Mitglied aus dem Bereich der Landesvertretung Forst und Naturschutz jedoch die Landesvertretung. Die Rechtsschutzgewährung für die zweite und dritte Instanz sowie für Fälle, in denen die Vertretung durch Rechtsanwälte/Rechtsbeistände stattfinden soll, erfolgt durch den Bundesvorstand. Für Beschäftigte der IG BAU wird der Rechtsschutz ausschließlich durch den Gewerkschaftsrat gewährt.
Wird ein Verfahren vom Mitglied ohne Rechtsschutzgewährung eingeleitet oder fortgeführt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Endet die Mitgliedschaft während eines Rechtsstreits, ist der Rechtsschutz mit Wirkung für den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zu entziehen. Das gilt entsprechend, wenn der Anspruch auf Rechtsschutzgewährung wegen fehlender Beitragszahlung entfallen ist


Die in den Bezirksverbänden mit der Rechtsberatung und Prozessvertretung Beauftragten sind im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes, des Sozialgerichtsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung zur Prozessvertretung von Mitgliedern vor den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten sowie den Verwaltungsgerichten befugt.