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Aus der Satzung
§ 29 Junge Gewerkschafter*Innen
1. Mitglieder der IG BAU bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres sind Junge Gewerkschafter*Innen.
Junge Gewerkschafter*Innenn, die als Vertreter dieser Mitgliedergruppe in ein Amt gewählt worden sind, bleiben unbeschadet ihres Alters bis zum Ende der Wahlperiode in ihrem Amt.