Seitenpfad:

Junge Gewerkschafter*Innen

Aus der Satzung

 

§ 29 Junge Gewerkschafter*Innen

1. Mitglieder der IG BAU bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres sind Junge Gewerkschafter*Innen.

Junge Gewerkschafter*Innenn, die als Vertreter dieser Mitgliedergruppe in ein Amt gewählt worden sind, bleiben unbeschadet ihres Alters bis zum Ende der Wahlperiode in ihrem Amt.