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DGB-Jugend: Prekäre Beschäftigung an Hochschulen verhindern!
Duisburg/Essen: Wenn Studierende einen Nebenjob an der Uni oder FH annehmen, versprechen sie sich davon mehr als einen Zuverdienst. Durch die Arbeit „nah an der Wissenschaft“ wollen sie besondere Erfahrungen sammeln. Dass ihre Arbeitsbedingungen häufig prekär sind, gerät dann zur Nebensache. Viele arbeiten mehr Stunden, als sie bezahlt bekommen. Und Feiertage sollen häufig nachgearbeitet werden. Beides sind klare Gesetzesbrüche zu Lasten der arbeitenden Studierenden.
An der Hochschule Duisburg-Essen (Uni-DuE) arbeiten mehrere tausend Studierende als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Studentische Hilfskräfte (SHK) müssen noch keine besonderen Studienleistungen erbracht haben. Wer bereits einen Bachelor abgeschlossen hat, soll laut Statuten als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) eingestellt werden. „In der Praxis sieht dies an der ein oder anderen Stelle oftmals anders aus!,“ so Antonia Kühn vom DGB NRW. „ Wir mussten leider in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass Studierende so gut wie keine Kenntnisse über ihre Rechte in der Arbeitswelt besitzen und Ansprüche wie z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Anspruch auf bezahlten Urlaub oftmals verfallen,“ führt Antonia Kühn weiter aus.
Dennoch gibt es für SHKs und WHKs eine Reihe positiver Entwicklungen. Gesetzlich bekommen sie bald eine Vertretung an der Uni. Und damit die Chance, ihre Rechte gegenüber ihren Arbeitergeberinnen und Arbeitgebern besser zu vertreten. Über diese gesetzlichen und politischen Entwicklungen wird Antonia Kühn, DGB-NRW Abteilungsleiterin für Hochschule, Wissenschaft und Forschung, unter anderem berichten. Ebenfalls angekündigt hat sich die Vorsitzende des Personalrates des wissenschaftlichen Personals, Dr. Eva Zeppenfeld, der Asta der Uni-DuE sowie Vertreter-Innen der Gewerkschaftsjugend. Die Veranstaltung soll der Auftakt einer neuen Reihe von Veranstaltungen zum Thema: „Arbeiten und Studieren“ an der Universität Duisburg-Essen sein.
An der Hochschule Duisburg-Essen (Uni-DuE) arbeiten mehrere tausend Studierende als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Studentische Hilfskräfte (SHK) müssen noch keine besonderen Studienleistungen erbracht haben. Wer bereits einen Bachelor abgeschlossen hat, soll laut Statuten als Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) eingestellt werden. „In der Praxis sieht dies an der ein oder anderen Stelle oftmals anders aus!,“ so Antonia Kühn vom DGB NRW. „ Wir mussten leider in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass Studierende so gut wie keine Kenntnisse über ihre Rechte in der Arbeitswelt besitzen und Ansprüche wie z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Anspruch auf bezahlten Urlaub oftmals verfallen,“ führt Antonia Kühn weiter aus.
Dennoch gibt es für SHKs und WHKs eine Reihe positiver Entwicklungen. Gesetzlich bekommen sie bald eine Vertretung an der Uni. Und damit die Chance, ihre Rechte gegenüber ihren Arbeitergeberinnen und Arbeitgebern besser zu vertreten. Über diese gesetzlichen und politischen Entwicklungen wird Antonia Kühn, DGB-NRW Abteilungsleiterin für Hochschule, Wissenschaft und Forschung, unter anderem berichten. Ebenfalls angekündigt hat sich die Vorsitzende des Personalrates des wissenschaftlichen Personals, Dr. Eva Zeppenfeld, der Asta der Uni-DuE sowie Vertreter-Innen der Gewerkschaftsjugend. Die Veranstaltung soll der Auftakt einer neuen Reihe von Veranstaltungen zum Thema: „Arbeiten und Studieren“ an der Universität Duisburg-Essen sein.