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DGB Niederrhein: ab 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn
Die DGB-Auswertung neuer Zahlen des Statistischen Bundesamts und der Beschäftigten-statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass besonders Un- und Angelernte profitieren. Seit Einführung des Mindestlohns bis Ende des 2. Quartals 2016 ist ihr Gehalt um durchschnittlich 2,8 Prozent gestiegen.
„Und auch die Beschäftigungsentwicklung ist positiv: die Zahl der sozialversicherungs-pflichtigen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ist auch bei uns in Duisburg gestiegen. Besonderen Zuwachs hatten dabei Branchen, in denen der Mindestlohn besonders relevant ist, wie das Gastgewerbe, Verkehr und Logistik. Auch nach zwei Jahren haben sich die Horrorszenarien der Mindestlohn-Gegner, die massenhaften Arbeitsplatzverlust ankündigten, nicht bewahrheitet", so Wagner weiter. "Im Gegenteil! Wichtig sind nun wirksame Kontrollen, damit der Mindestlohn tatsächlich überall ankommt. Und weitere Anpassungen des Mindestlohnes und der Lohnentwicklung, denn auch 8,84 Euro sind nur das Einstiegsminimum. Auf längere Dauer sichert der Mindestlohn keine Existenz."
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei nötig geworden, "weil immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung aussteigen und ein Lohndumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten stattfindet", sagt die DGB-Vorsitzende. Ziel müsse es sein, dass zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern wieder mehr Tarifverhandlungen geführt und Tarifverträge abgeschlossen werden. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen ab 1. Januar 2017 auch etliche Branchentarifverträge. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Weitere Informationen dazu sind zu erhalten unter www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn und bei den DGB-Gewerkschaften.
„Und auch die Beschäftigungsentwicklung ist positiv: die Zahl der sozialversicherungs-pflichtigen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten ist auch bei uns in Duisburg gestiegen. Besonderen Zuwachs hatten dabei Branchen, in denen der Mindestlohn besonders relevant ist, wie das Gastgewerbe, Verkehr und Logistik. Auch nach zwei Jahren haben sich die Horrorszenarien der Mindestlohn-Gegner, die massenhaften Arbeitsplatzverlust ankündigten, nicht bewahrheitet", so Wagner weiter. "Im Gegenteil! Wichtig sind nun wirksame Kontrollen, damit der Mindestlohn tatsächlich überall ankommt. Und weitere Anpassungen des Mindestlohnes und der Lohnentwicklung, denn auch 8,84 Euro sind nur das Einstiegsminimum. Auf längere Dauer sichert der Mindestlohn keine Existenz."
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei nötig geworden, "weil immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung aussteigen und ein Lohndumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten stattfindet", sagt die DGB-Vorsitzende. Ziel müsse es sein, dass zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern wieder mehr Tarifverhandlungen geführt und Tarifverträge abgeschlossen werden. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen ab 1. Januar 2017 auch etliche Branchentarifverträge. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Weitere Informationen dazu sind zu erhalten unter www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn und bei den DGB-Gewerkschaften.