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DGB Wesel freut sich auf das PPP-Vereinsfest
Die DGB-Jugend hat sich dabei eine besondere Aktion ausgedacht. „Wir haben uns überlegt, dass wir Luftballons steigen lassen wollen für Verbesserungen beim Berufsbildungsgesetz“, erläutert Fabian Kuntke, Jugendbildungsreferent der DGB-Region Niederrhein.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine eindeutige Verankerung der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dazu ist eine Ergänzung in § 14 nötig: Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger übernommen werden.
Die Gewerkschaftsjugend kämpft für eine grundlegende Verbesserung der dualen Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das zentrale Gesetz für die berufliche duale Ausbildung in Deutschland. Und es ist veraltet: Es gibt deshalb noch immer kein Recht auf Ausbildung, die Finanzierung bleibt ungeklärt, die Weiterbildung ist ein ziemlich weißer Fleck des Rechtssystems.
Michelle Mauritz aus Wesel (EVG-Jugend) fordert: „Es muss klar im BBiG verankert sein, dass die Berufsausbildung für die Auszubildenden und dual Studierenden – im Betrieb, in der Berufsschule, in der (Fach-)Hochschule und auch in außer- und überbetrieblichen Einrichtungen – kostenfrei stattfindet. Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger übernommen werden.“
Jürgen Kosmann kennt die Nöte vieler Jugendlicher: „Wir brauchen dringend eine gesetzliche Garantie auf einen Ausbildungsplatz. Es muss für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung geben. Die Beratung muss sich an den Bedürfnissen und der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen orientieren. Ziel der Beratung ist es, alle interessierten jungen Menschen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln.“
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine eindeutige Verankerung der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dazu ist eine Ergänzung in § 14 nötig: Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger übernommen werden.
Die Gewerkschaftsjugend kämpft für eine grundlegende Verbesserung der dualen Ausbildung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das zentrale Gesetz für die berufliche duale Ausbildung in Deutschland. Und es ist veraltet: Es gibt deshalb noch immer kein Recht auf Ausbildung, die Finanzierung bleibt ungeklärt, die Weiterbildung ist ein ziemlich weißer Fleck des Rechtssystems.
Michelle Mauritz aus Wesel (EVG-Jugend) fordert: „Es muss klar im BBiG verankert sein, dass die Berufsausbildung für die Auszubildenden und dual Studierenden – im Betrieb, in der Berufsschule, in der (Fach-)Hochschule und auch in außer- und überbetrieblichen Einrichtungen – kostenfrei stattfindet. Alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten müssen vom Ausbildungsbetrieb bzw. vom Ausbildungsträger übernommen werden.“
Jürgen Kosmann kennt die Nöte vieler Jugendlicher: „Wir brauchen dringend eine gesetzliche Garantie auf einen Ausbildungsplatz. Es muss für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung geben. Die Beratung muss sich an den Bedürfnissen und der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen orientieren. Ziel der Beratung ist es, alle interessierten jungen Menschen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln.“