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Hauptzollamt Duisburg: 2015 bloß 38 Kontrollen in der Gebäudereinigung
Pressemitteilung 2016
Wo wenig kontrolliert werde, sei die Gefahr illegaler Machenschaften groß: „Die schwarzen Schafe unter den Chefs der Reinigungsbranche registrieren sofort, wenn es wenig Kontrollen gibt. Für sie zählt nur das Risiko, entdeckt zu werden“, so Bierkant. Deshalb sei der Job, den die Zoll-Kontrolleure machten, auch enorm wichtig: Die FKS suche gezielt nach Schwarzarbeit und Lohn-Dumping. Ebenso nach Sozialmissbrauch. „Dazu zählen nicht gezahlte Abgaben für die Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende.
Bei ihren Kontrollen in der Gebäudereinigung hat die FKS im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Duisburg im vergangenen Jahr gerade einmal acht Bußgeldverfahren eingeleitet. Zum Vergleich: Insgesamt waren es 635 Bußgeldverfahren in allen untersuchten Branchen. Die heiklen Zahlen stammen, so die Gebäudereiniger- Gewerkschaft IG BAU, vom obersten Dienstherrn des Zolls – von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hatte die Kontroll-Bilanzzahlen der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Müller-Gemmeke ist Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Für die IG BAU steht fest: „Bei den Zoll-Kontrollen in der Gebäudereinigung ist noch reichlich Luft nach oben. In der Gebäudereinigung muss den Arbeitgebern viel intensiver auf die Finger geguckt werden“, so Friedhelm Bierkant. Der IG BAUBezirksvorsitzende macht dabei jedoch deutlich, dass die mangelnde Kontrolle in der Regel nicht auf ein fehlendes Engagement der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zurückzuführen sei. „Es ist in erster Linie ein Personalproblem. Dem Zoll fehlen die Leute“, so der Gewerkschafter. Über die bereits vorhandenen und bereits geplanten FKS-Stellen hinaus müssten neue geschaffen und besetzt werden. Hier sei die Bundesregierung gefragt.
Wer den Zoll damit konfrontiere, zu wenig zu kontrollieren, bekomme oft den Hinweis auf eine „besondere Taktik“: Die FKS konzentriere sich darauf, ihre Kontrollen „risikoorientiert“ durchzuführen. „Das kann den Staat, dem Steuern und Sozialabgaben vorenthalten werden, nicht zufriedenstellen. Und schon gar nicht die anständigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt risikoorientierter Kontrollen sind flächendeckende Prüfungen notwendig. Das Ziel muss sein: Mehr Risiko für miese Chefs“, fordert IG BAU-Bezirkschef Bierkant.
Im Fokus der Kontrollen muss dabei, so die IG BAU weiter, immer wieder der Branchen-Mindestlohn, der in der Gebäudereinigung gilt, stehen: Wer Büros, Wohnungen oder Krankenzimmer putze, müsse dabei mindestens 9,80 Euro pro Stunde verdienen. Bei Glas- und Fassadenreinigern liege der Mindest-Stundenlohn bei 12,98 Euro.
Hier kommt es, so die IG BAU Duisburg-Niederrhein, immer wieder vor, dass Arbeitgeber in der „sauberen Reinigungsbranche mit schmutzigen Tricks“ arbeiten: „Sie geben einer Reinigungskraft Flure und Räume vor, die sie in einer bestimmten Zeit zu putzen hat. Dafür gibt es dann den Mindestlohn. Der Haken an der Sache ist nur, dass kein Schnellputzer der Welt die Flächen in der vorgegeben Zeit schafft. Also macht die Gebäudereinigerin Überstunden – allerdings ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen“, erklärt Friedhelm Bierkant. Das sei „Lohndrückerei und ein Verstoß gegen den Mindestlohn“. Genau solche Fälle nehme der Zoll bei seinen Kontrollen auch ins Visier.
Bei ihren Kontrollen in der Gebäudereinigung hat die FKS im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Duisburg im vergangenen Jahr gerade einmal acht Bußgeldverfahren eingeleitet. Zum Vergleich: Insgesamt waren es 635 Bußgeldverfahren in allen untersuchten Branchen. Die heiklen Zahlen stammen, so die Gebäudereiniger- Gewerkschaft IG BAU, vom obersten Dienstherrn des Zolls – von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Dieser hatte die Kontroll-Bilanzzahlen der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Müller-Gemmeke ist Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Für die IG BAU steht fest: „Bei den Zoll-Kontrollen in der Gebäudereinigung ist noch reichlich Luft nach oben. In der Gebäudereinigung muss den Arbeitgebern viel intensiver auf die Finger geguckt werden“, so Friedhelm Bierkant. Der IG BAUBezirksvorsitzende macht dabei jedoch deutlich, dass die mangelnde Kontrolle in der Regel nicht auf ein fehlendes Engagement der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zurückzuführen sei. „Es ist in erster Linie ein Personalproblem. Dem Zoll fehlen die Leute“, so der Gewerkschafter. Über die bereits vorhandenen und bereits geplanten FKS-Stellen hinaus müssten neue geschaffen und besetzt werden. Hier sei die Bundesregierung gefragt.
Wer den Zoll damit konfrontiere, zu wenig zu kontrollieren, bekomme oft den Hinweis auf eine „besondere Taktik“: Die FKS konzentriere sich darauf, ihre Kontrollen „risikoorientiert“ durchzuführen. „Das kann den Staat, dem Steuern und Sozialabgaben vorenthalten werden, nicht zufriedenstellen. Und schon gar nicht die anständigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt risikoorientierter Kontrollen sind flächendeckende Prüfungen notwendig. Das Ziel muss sein: Mehr Risiko für miese Chefs“, fordert IG BAU-Bezirkschef Bierkant.
Im Fokus der Kontrollen muss dabei, so die IG BAU weiter, immer wieder der Branchen-Mindestlohn, der in der Gebäudereinigung gilt, stehen: Wer Büros, Wohnungen oder Krankenzimmer putze, müsse dabei mindestens 9,80 Euro pro Stunde verdienen. Bei Glas- und Fassadenreinigern liege der Mindest-Stundenlohn bei 12,98 Euro.
Hier kommt es, so die IG BAU Duisburg-Niederrhein, immer wieder vor, dass Arbeitgeber in der „sauberen Reinigungsbranche mit schmutzigen Tricks“ arbeiten: „Sie geben einer Reinigungskraft Flure und Räume vor, die sie in einer bestimmten Zeit zu putzen hat. Dafür gibt es dann den Mindestlohn. Der Haken an der Sache ist nur, dass kein Schnellputzer der Welt die Flächen in der vorgegeben Zeit schafft. Also macht die Gebäudereinigerin Überstunden – allerdings ohne dafür auch nur einen Cent zu bekommen“, erklärt Friedhelm Bierkant. Das sei „Lohndrückerei und ein Verstoß gegen den Mindestlohn“. Genau solche Fälle nehme der Zoll bei seinen Kontrollen auch ins Visier.