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DGB: Beschäftigte machen insgesamt rund 2,1 Milliarden Überstunden im Jahr
Die Frage ob Arbeitnehmer überhaupt Überstunden machen müssen, ist klar beantwortet. „Die normalen wöchentlichen Arbeitsstunden sind im Arbeits- oder Tarifvertrag festegelegt. Diese sehen die vertraglich vereinbarten abzuarbeitenden Stunden vor. Alles darüber hinaus muss nicht geleistet werden“, so Surat weiter. Wer außerdem noch Fragen hat, kann sich auf der Webseite der DGB Rechtsschutz GmbH (www.dgbrechtsschutz.de) informieren. Dort werden die grundlegensten Fragen in diversen arbeitsrechtlichen Themen beantwortet. „Gerade in der Vorweihnachtszeit werden viele Überstunden vor allem im Handel und in der Gastronomie ge-macht. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die eigenen Rechte und Pflichten zu werfen“, so Surat abschließend.