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DGB: Gesetzlicher Mindestlohn ist gestiegen
Allerdings sind nach wie vor Verstöße gegen den Mindestlohn an der Tagesordnung. Nach Schätzungen sind zwischen 830.000 und 2,2 Millionen Beschäftige davon betroffen. Dabei sind Beschäftige im Einzelhandel und der Gastronomie besonders betroffen. Die Tricks der Arbeitgeber sind vielseitig. So werden Minijobbern beispielsweise neue Arbeitsverträge zur Unterschrift vorgelegt, die geringere Arbeitsstunden als bisher vorsehen. Erwartet wird dennoch, dass der alte Arbeitsumfang erbracht wird- nun aber un- oder „schwarz“ bezahlt. Um Missbrauch vorzubeugen fordert der DGB seit Jahren die personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Einführung eines Gesetzes zum konkreten Schutz von Beschäftigten, die Mindestlohnverstöße anzeigen oder aber auch die Einführung von Regelungen zur tagesaktuellen Erfassung der Arbeitszeit und Aufbewahrung der Unterlagen vor Ort. „Wir müssen den Mindestlohn so weiterentwickeln, dass er wirklich existenzsichernd ist! Ein wichtiger Hinweis: Mindestlohnansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.“, so Wagner abschließend. Für weitere Informationen weist der DGB auf die Internetseite www.mindestlohn.de hin.