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DGB-Gewerkschaften empört:Geschäftsführer von Zoo Zajac stellt Grundrechte in Frage.
Auch in den letzten Wochen war der verkaufsoffene Sonntag ein Thema. In Ausnahmefällen dürfen Geschäfte anlassbezogen öffnen. Dies hat auch nochmal das Oberverwaltungsgericht festgestellt. „Das Urteil hat gezeigt, dass Sonntagsöffnungen ohne konkrete Anlässe rechtswidrig sind. Als Gewerkschaft ist es daher unser Hauptanliegen, den Sonntagsschutz für die Beschäftigten gerade in Corona-Zeiten zu garantieren“, so Martina Hüskes, Bezirksgeschäftsführerin der Ver.di Duisburg/Niederrhein. „Beschäftigte im Einzelhandel haben zudem meist eine 6-Tage-Woche. Da bleibt der Sonntag als einziger freier Tag für Aktivitäten neben der Arbeit. Auch der Zoohandel Zajac hat sechs Tage die Woche geöffnet. Deshalb ist mindestens ein freier Tag in der Woche für die Beschäftigten unabdingbar“, so Hüskes weiter.
Die Botschaft auf dem Banner der Geschäftsführung vom Zoohandel hat die Gewerkschaften zudem stark empört. „Wir fordern die Geschäftsführung auf, das Banner wieder abzuhängen, damit ein respektvolles und würdevolles Miteinander weiterhin möglich ist“, so Wagner abschließend.
Anhänge zur Pressemitteilung:
Im Anhang zu der Pressemitteilung haben wir ihnen die „10 guten Gründe für den Sonntagsschutz“ der Ver.di mit versendet.
- Ver.di Ratgeber: 10 GUTE GRÜNDE FÜR DEN SONNTAGSSSCHUTZ (Quelle: Ver.di NRW)
Die Botschaft auf dem Banner der Geschäftsführung vom Zoohandel hat die Gewerkschaften zudem stark empört. „Wir fordern die Geschäftsführung auf, das Banner wieder abzuhängen, damit ein respektvolles und würdevolles Miteinander weiterhin möglich ist“, so Wagner abschließend.
Anhänge zur Pressemitteilung:
Im Anhang zu der Pressemitteilung haben wir ihnen die „10 guten Gründe für den Sonntagsschutz“ der Ver.di mit versendet.
- Ver.di Ratgeber: 10 GUTE GRÜNDE FÜR DEN SONNTAGSSSCHUTZ (Quelle: Ver.di NRW)