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DGB-Studie: Niedriglohnrisiko auch in Duisburg nicht ausgeschlossen
Auch wenn das Niedriglohnrisiko stark durch die Branche geprägt ist, fällt auf, dass insbesondere Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund ein höheres Niedriglohnrisiko haben. Auch Geringqualifizierte sind überdurchschnittlich häufig betroffen – rund 44 Prozent der Beschäftigten ohne Berufsausbildung arbeiten unter der Niedriglohngrenze. Das zeigt, wie wichtig eine gute berufliche Qualifizierung ist.
„Die Entwicklungen im Niedriglohnsektor sind nicht neu. Aber sie sind erschreckend! Es muss gegengesteuert werden. Denn eines ist klar. Erwerbsarmut führt auch unmittelbar in die Altersarmut. Ein ganz wichtiges Mittel zum Gegensteuern sind Tarifverträge“, erklärt Angelika Wagner, Vorsitzende des DGB-Duisburg. Die Studie belegt, dass 2018 in NRW 31 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag einen Niedriglohn hatten – gegenüber nur elf Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag.
„Die Politik muss handeln. So viel ist klar. Wir brauchen zum einen eine leichtere Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Aber auch vor Ort können die öffentlichen Aufraggeber etwas tun. Sie können sich vor allem darum kümmern, dass Aufträge nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden. So geht man mit gutem Beispiel voran“, schließt Wagner ab.
Unter folgendem Link finden Sie die Studie: https://nrw.dgb.de/presse-und-social-media/++co++a6f2399a-23fa-11eb-8b7e-001a4a160123
„Die Entwicklungen im Niedriglohnsektor sind nicht neu. Aber sie sind erschreckend! Es muss gegengesteuert werden. Denn eines ist klar. Erwerbsarmut führt auch unmittelbar in die Altersarmut. Ein ganz wichtiges Mittel zum Gegensteuern sind Tarifverträge“, erklärt Angelika Wagner, Vorsitzende des DGB-Duisburg. Die Studie belegt, dass 2018 in NRW 31 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag einen Niedriglohn hatten – gegenüber nur elf Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag.
„Die Politik muss handeln. So viel ist klar. Wir brauchen zum einen eine leichtere Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Aber auch vor Ort können die öffentlichen Aufraggeber etwas tun. Sie können sich vor allem darum kümmern, dass Aufträge nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden. So geht man mit gutem Beispiel voran“, schließt Wagner ab.
Unter folgendem Link finden Sie die Studie: https://nrw.dgb.de/presse-und-social-media/++co++a6f2399a-23fa-11eb-8b7e-001a4a160123