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Schluss mit der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten
Mit knapp 57% der Beschäftigen, die eine Anwartschaft auf die Betriebsrente haben, ist sie eine zentrale Stütze der Altersvorsorge in Deutschland. Die Ungerechtigkeit der bestehende Regelung wird deutlich, wenn man sich folgendes Beispiel anschaut.
Eine Arbeitnehmerin spart seit 1990 monatlich 100 EUR für die Altersvorsorge in einer Direktversicherung, die sie über den Arbeitgeber abgeschlossen hat. Die Beiträge werden vom Nettolohn bezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben also bereits 18,7 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Im Beispiel wären dies 224,40 EUR im Jahr. Bei Ausbezahlung der Rente im Jahr 2020 würde die Arbeitnehmerin im Beispiel 200 EUR im Monat erhalten. Nun muss sie erneut Beiträge in Höhe von 448,80 EUR im Jahr zahlen.
Der DGB fordert deshalb,
1. ein „Doppelverbeitragungsverbot“, wie es im Steuerrecht bereits unter dem Namen „Doppelversteuerungsverbot“ existiert.
2. dass die ausgezahlte Betriebsrente nur noch hälftig verbeitragt wird!
Eine Arbeitnehmerin spart seit 1990 monatlich 100 EUR für die Altersvorsorge in einer Direktversicherung, die sie über den Arbeitgeber abgeschlossen hat. Die Beiträge werden vom Nettolohn bezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben also bereits 18,7 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Im Beispiel wären dies 224,40 EUR im Jahr. Bei Ausbezahlung der Rente im Jahr 2020 würde die Arbeitnehmerin im Beispiel 200 EUR im Monat erhalten. Nun muss sie erneut Beiträge in Höhe von 448,80 EUR im Jahr zahlen.
Der DGB fordert deshalb,
1. ein „Doppelverbeitragungsverbot“, wie es im Steuerrecht bereits unter dem Namen „Doppelversteuerungsverbot“ existiert.
2. dass die ausgezahlte Betriebsrente nur noch hälftig verbeitragt wird!